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Bestandsaufnahme und Zustandsbestimmung

Oberflächengewässer

Die Zustandsbestimmung 2015 der Oberflächenwasserkörper (OWK) basiert auf den Vorgaben der Oberflächengewässerverordnung vom 20.07.2011 (OGewV). Diese Vorgaben wurden durch Abstimmungen zwischen den Bundesländern in der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und den Flussgebietsgemeinschaften (FGG) Weser und Elbe konkretisiert.

Die EU unterscheidet bei den oberirdischen Gewässern zwischen natürlichen Wasserkörpern, erheblich veränderten Wasserkörpern und künstlichen Wasserkörpern. Welche Wasserkörper erheblich verändert oder künstlich sind, wird nach einer europaweit abgestimmten Methodik ermittelt. Als erheblich verändert kann ein Oberflächenwasserkörper dann eingestuft werden, wenn sich Verbesserungen an ihm signifikant negativ auf die Nutzung auswirken. Wichtige spezifische Nutzungen in Wasserkörpern, in deren Folge eine Ausweisung als erheblich verändertes oder künstliches Gewässer erfolgte, sind in Sachsen-Anhalt die Landbewässerung und Landentwässerung, der Hochwasserschutz, der Bergbau und die Schifffahrt.

Die Ergebnisse der Ausweisung von künstlichen und erheblich veränderten Wasserkörpern (AWB und HMWB) aus dem Jahr 2009 wurden überprüft. Eine Karte über diese Einstufung der Wasserkörper steht hier (0,7 MB) zum Download bereit.

Die Verteilung von natürlichen, künstlichen und erheblich veränderten Wasserkörpern (Stand: 2015) sind im nachfolgenden Diagramm veranschaulicht.

Für die natürlichen Oberflächenwasserkörper (OWK) sind der ökologische und der chemische Zustand zu bestimmen. Für die künstlichen und erheblich veränderten Wasserkörper sind das ökologische Potenzial und der chemische Zustand zu ermitteln.

Bei der Ermittlung des ökologischen Zustandes/ Potenzials stehen biologische Komponenten im Mittelpunkt. Dazu gehören u.a. am Gewässergrund lebende wirbellose Kleinlebewesen, Fische, Wasserpflanzen sowie Algen. Die allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter, wie Sauerstoff-, Nährstoff- oder Salzgehalte gehen unterstützend in die Bewertung der biologischen Komponenten ein. Das gleiche gilt für die Bewertung der hydromorphologischen Komponenten, die den Wasserhaushalt, die Durchgängigkeit und die Struktur der Gewässer umfassen. Aber auch bestimmte Schadstoffe sind bei der Bewertung des ökologischen Zustandes heranzuziehen.

Die Bewertung des chemischen Zustandes erfolgte im Jahr 2015 entsprechend Anlage 7 der OGewV von 2011. Die durch die Europäische Union mit einer Richtlinie vom 12. August 2013 festgelegten neuen Umweltqualitätsnormen für den chemischen Zustand wurden zunächst nicht berücksichtigt, da die Umsetzung in deutsches Recht erst im Juni 2016 durch eine Novelle der OGewV erfolgte.

Für die Zustandsbestimmung der 335 Oberflächenwasserkörper, die durch Sachsen-Anhalt im Jahr 2015 zu bewerten waren, wurden die in den Jahren 2009 bis 2013 erhobenen Daten verwendet. Die Ergebnisse der Bestimmung des ökologischen Zustandes/ Potenzials sowie des chemischen Zustandes sind in den nachfolgenden Diagrammen dargestellt.

Daraus ist ersichtlich, dass lediglich 5% der Oberflächenwasserkörper bezüglich des ökologischen Zustandes / Potenzials als „gut“ (natürliche OWK) bzw. „gut und besser“ (künstliche und erheblich veränderte OWK) eingeschätzt werden konnten.

Der chemische Zustand wurde bundesweit in allen Wasserkörpern mit „nicht gut“ eingestuft, da die sehr niedrige Umweltqualitätsnorm für Quecksilber in Biota aufgrund der ubiquitären Verbreitung von Quecksilber nicht eingehalten wurde. Ohne die Berücksichtigung von Quecksilber in Biota jedoch weisen 67% der Wasserkörper in Sachsen-Anhalt einen guten chemischen Zustand auf.

Referat 23 - Abwasserbeseitigung, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Wasserversorgung, Gewässerschutz, Wasserrahmenrichtlinie

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg

Hans Peschel
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